Abends auf dem Bundeslager…

Quelle: privat/Karolin Waschkies

Der Bundesverband und die VCP-Länder haben in den letzten Monaten intensiv an einem Konzept zur Abendgestaltung auf Bundeslagern gearbeitet und schlussendlich wurde auf der Bundesversammlung 2025 ein entsprechender Beschluss gefasst. Ziel ist, eine inklusivere, sichere und attraktive Abendgestaltung für alle ab dem 14. Lebensjahr auf dem Bundeslager – mit besonderem Fokus auf Prävention, attraktive Alternativen und klare Regeln.

Neben diesem weitreichenden und wegweisenden Beschluss fließen auch ältere Verbandsbeschlüsse und das Jugendschutzgesetz in die Rahmenbedingungen für die Abendgestaltung mit ein. Die Bundeslagerleitung hat außerdem die Hoheit Regeln zu verschärfen.

Kernpunkte des Beschlusses (mit Anmerkungen)

Oasenkonzept

  • Oasen sind Programmorte für alle ab 13 Jahren bis 24 Uhr – die Bundeslagerleitung hat beschlossen das Mindestalter für den Aufenthalt in Oasen auf 14 Jahre hochzusetzen
  • Oasen bieten ein kreatives Abendprogramm, z.B. Singerunden, Spieletische, Bühnenprogramm, fancy kulinarisches Angebot
  • Jeden Abend sind mindestens die Hälfte der Oasen alkoholfrei –
  • Gewinne gehen nicht direkt an die Länder – ein neues Konzept zur Finanzierung der Oasen wird gerade erarbeitet

Kommunikation & Schulung

  • Aufklärung über Alkohol vor dem Lager per E-Learning
  • Informationsmaterial & Workshops während des Lagers
  • In jeder Oase gibt es Ansprechpersonen zum Thema Alkohol

Umgang mit Alkohol

  • Alkoholausschank nur von 23:00 bis 2:00/3:00 Uhr in abgegrenzten Oasenbereichen
  • Zwei alkoholfreie Abende (z. B. Bergfest, letzter Abend)
  • Kein Alkohol für unter 16-Jährige, mitgebrachter Alkohol bleibt nicht erlaubt

Empfehlung zur Konsummenge:

  • Über 18 Jahre: max. 60 g Alkohol/Tag (~1,5 l Bier oder ~0,6 l Wein)
  • 16–18 Jahre: max. 40 g Alkohol/Tag (~1 l Bier oder ~0,4 l Wein)
    → Diese Mengen dienen als Orientierung, sind aber nicht verpflichtend

Neben diesem weitreichenden und wegweisenden Beschluss fließen auch ältere Verbandsbeschlüsse und das Jugendschutzgesetz in die Rahmenbedingungen für die Abendgestaltung mit ein.

Quelle: privat/Karolin Waschkies