Du engagierst dich ehrenamtlich beim Bundeslager? Dann kannst du bezahlten Sonderurlaub beantragen. Um dich bei dem Prozess so gut wie möglich zu unterstützen, haben wir dir eine Checkliste erstellt, die erklärt, was du wann tun musst. Diese Checkliste und alle weiteren Dokumente, die du für den Prozess benötigst, findest du unten. Hier aber zunächst ein paar hilfreiche Infos zum Thema Sonderurlaub beim Bundeslager.
Informationen und Hinweise zum Sonderurlaub
Veranstalter des Bundeslagers ist der Verband Christlicher Pfadfinder*innen (VCP) e.V. mit Dienstsitz in Hessen. Deshalb kannst du unter bestimmten Voraussetzungen deine Freistellung über den Hessischen Jugendring beantragen, auch wenn du nicht in Hessen wohnst und/oder dein Arbeitgeber den Dienstsitz nicht in Hessen hat. Ob du eine bezahlte Freistellung beantragen kannst, kannst du auf der folgenden Webseite nachlesen: https://hjr-freistellungen.de/antraege/faq/.
Gut zu wissen: Private Arbeitgebende können die Lohnkosten für bis zu 12 Tage Sonderurlaub im Jahr vom Hessischen Landesamt für Versorgung und Soziales erstattet bekommen – es empfiehlt sich, dies deinem Arbeitgebenden mitzuteilen, wenn du deinen individuellen Antrag auf Sonderurlaub stellst. Denn verständlicherweise kann dies die Chance erhöhen, dass dein Arbeitgebender dir deinen Sonderurlaub wohlwollend genehmigt.
Wichtige Hinweise:
- Auch wenn dein Arbeitgeber den Dienstsitz nicht in Hessen hat, können die Lohnkosten für bis zu 12 Tage vom Hessischen Landesamt für Versorgung und Soziales erstattet werden – sofern er dir die bezahlte Freistellung gewährt.
- Für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst gelten abweichende Regelungen – informier dich dahingehend bei deinem jeweiligen Arbeitgebenden. Bundesbehörden und andere öffentliche Dienststellen haben zudem oft eigene Anforderungen an Empfehlungsschreiben. Wenn du ein personalisiertes Empfehlungsschreiben benötigst, melde dich gern bei uns: sonderurlaub.bundeslager@vcp.de
Du benötigst mehr als 12 Tage Sonderurlaub? Wenn du mehr als die 12 Tage bezahlten Sonderurlaub benötigst – zum Beispiel, weil du beim Vor- und Nachlager hilfst – sprich bitte direkt mit deinem Arbeitgebenden. Dafür gäbe es folgende Möglichkeiten:
- unbezahlte Freistellung – Dein Arbeitgebender kann dir zusätzliche Tage Sonderurlaub gewähren, ohne dass du dafür Gehalt bekommst.
- Urlaubstage verwenden – Du kannst deine Urlaubstage nutzen, um die benötigte Zeit abzudecken.
- bezahlte Freistellung – Dein Arbeitgebender unterstützt die Jugendarbeit und gibt dir weitere Tage bezahlte Freistellung.
Dokumente für den Sonderurlaub
Hinweis: Das System zur Antragsstellung beim Landesjugendring wurde nun digitalisiert – den Antrag für Freistellung beim Hessischen Jugendring muss du selbst online stellen. Alle Informationen dazu findest du in der folgenden Checkliste:
- Checkliste
- Empfehlungsschreiben
- Merkblatt für deinen Arbeitgeber vom Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen
Wichtig: Nach dem Bundeslager erhältst du eine Teilnahmebestätigung – diese ist für deinen Arbeitgeber wichtig, um den Prozess abschließen zu können (siehe Checkliste). Die Teilnahmebestätigung bekommst du entweder automatisch per E-Mail oder zum Herunterladen aus lama.
Zum Weiterlesen
Weitere Informationen zum Thema findest du:
- im Infoflyer „Freistellung für ehrenamtliches Engagement“ des Hessischen Jugendrings
- auf der Internetseite „Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit („Sonderurlaub“) des Hessischen Jugendrings
- auf der FAQ-Seite des Antragssystem für Freistellungen des Hessischen Jugendrings
Wer den Sonderurlaub über sein oder ihr Bundesland beantragen will, kann in der folgenden Übersicht des Deutschen Bundesjugendrings erste Infos zu den Regelungen der jeweiligen Bundesländer erhalten: „Regelungen der Bundesländer zur Freistellung für Ehrenamtliche“.
Du hast noch Fragen oder Feedback zum Sonderurlaub beim Bundeslager?
Melde dich gerne:
- telefonisch bei Ann-Marie Ahrend unter 0561 78437-48
- per E-Mail an sonderurlaub.bundeslager@vcp.de
