Sonderurlaub für das Bundeslager

Du engagierst dich ehrenamtlich beim Bundeslager? Dann hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Um dich bei dem Prozess so gut wie möglich zu unterstützen, haben wir dir eine Checkliste erstellt, die erklärt, was du wann tun musst. Diese Checkliste und alle weiteren Dokumente, die du für den Prozess benötigst findest du unten. Hier aber zunächst ein paar hilfreiche Infos zum Thema Sonderurlaub beim Bundeslager.

Informationen und Hinweise zum Sonderurlaub

Veranstalter des Bundeslagers ist der VCP mit Dienstsitz in Hessen, daher gelten auch die hessischen Regelungen.

Gut zu wissen: Private Arbeitgebende bekommen die Lohnkosten für bis zu 12 Tage im Jahr deines Sonderurlaubs vom Hessischen Landesamt für Versorgung und Soziales erstattet – es empfiehlt sich, dies deinem Arbeitgebenden mitzuteilen, wenn du deinen individuellen Antrag auf Sonderurlaub stellst. Denn verständlicherweise kann dies die Chance erhöhen, dass dein Arbeitgebender dir deinen Sonderurlaub wohlwollend genehmigt.

Wenn du mehr als die 12 Tage bezahlten Sonderurlaub benötigst – zum Beispiel, weil du beim Vor- und Nachlager hilfst – sprich bitte direkt mit deinem Arbeitgebenden. Dafür gäbe es folgende Möglichkeiten:

  • unbezahlte Freistellung: Dein Arbeitgebender kann dir zusätzliche Tage Sonderurlaub gewähren, ohne dass du dafür Gehalt bekommst.
  • Urlaubstage verwenden: Du kannst deine Urlaubstage nutzen, um die benötigte Zeit abzudecken.
  • bezahlte Freistellung: Dein Arbeitgebender unterstützt die Jugendarbeit und gibt dir weitere Tage bezahlte Freistellung.

Hinweis: Für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst gelten abweichende Regelungen – informier dich dahingehend bei deinem jeweiligen Arbeitgebenden. Bundesbehörden und andere öffentliche Dienststellen haben zudem oft eigene Anforderungen an Empfehlungsschreiben. Wenn du ein personalisiertes Empfehlungsschreiben benötigst, melde dich gern bei uns: bundeslager@vcp.de

Dokumente für den Sonderurlaub

Wichtig: Nach dem Bundeslager erhältst du eine Teilnahmebestätigung – diese ist wichtig, um den Prozess abschließen zu können (siehe Checkliste). Die Teilnahmebestätigung bekommst du entweder automatisch per E-Mail oder zum Herunterladen aus LAMA.

Du hast noch Fragen oder Feedback zum Sonderurlaub beim Bundeslager?

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