Auf allen VCP-Veranstaltungen nehmen wir Prävention sexualisierter Gewalt sehr ernst – so auch beim Bundeslager. Daher muss jede Person ab 16 Jahren ein erweitertes Führungszeugnis im VCP-Land oder in der Bundeszentrale vorlegen. Mehr Informationen dazu, wie man es beantragt, liest du unter dem Link.
Wichtig für Gruppen- oder Stammesleitungen: Achte darauf, dass alle deine Teilnehmenden über 16 Jahren dies auch umsetzen. Wir senden dir dafür aber vor dem Bundeslager auch noch eine entsprechende Erinnerung.
Hier ein paar kurze Infos im Überlick
- Das erweiterte Führungszeugnis darft nicht älter als 6 Monate sein, wenn du es zur Einsichtnahme an den VCP sendest. Auf jedem erweiterten Führungszeugnis steht das Ausstellungsdatum.
- Der VCP benötigt das Führungszeugnis zur Einsichtnahme im Original.
- Nach der Einsichtnahme beim VCP, ist das Führungszeugnis 5 Jahre gültig.
Du hast dein Führungszeugnis schon auf Landesebene eingereicht?
Dann hast du 2 Möglichkeiten:
- Entweder du bittest das Landesbüro, über Tobias Schwick anzustoßen, dass die Info über ein vorliegendes Führungszeugnis in eVewa hinterlegt wird, sodass sich das in lama automatisch synchronisiert*,
- oder du bittest das Landesbüro, Julia Adam kurz per Mail zu bestätigen, dass für dich ein Führungszeugnis vorgelegt wurde und dieses zum Zeitpunkt des Bundeslagers noch gültig ist. (Die Mail sollte also folgende Informationen enthalten: Vor- und Nachname, Datum der Einsicht des eFZ, Ausstellungsdatum des eFZ.)
*gib in lama bitte unbedingt auch deine VCP-Mitgliedsnummer an
