Lagerregeln

  1. Grundsätzliches
    Lager und Fahrt sind die Höhepunkte des Pfadijahres. Damit auch das Bundeslager „ungeschrieben“ für alle zu einem positiven und unvergesslichen Erlebnis wird, gibt es Lagerregeln.
    Die Teilnahme am Bundeslager ist nur möglich, wenn diese Lagerregeln anerkannt werden. Außerdem müssen alle Teilnehmenden „Meine Rechte auf Fahrt und Lager“ sowie die Teilnahmebedingungen akzeptieren.
    Selbstverständlich halten wir uns an geltendes Recht und Gesetz, insbesondere an das Jugendschutzgesetz.
    Wir gehen respektvoll, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst miteinander um. Aktionen, die diesem Grundsatz widersprechen, sowie übergriffiges Verhalten, Mobbing, Rassismus etc., werden nicht geduldet.
    Beim Bundeslager selbst sowie bei Hajks und Ausflügen außerhalb des Lagergeländes ermutigen wir alle Teilnehmenden, Tracht bzw. Kluft zu tragen.
  2. Hausrecht
    Das Hausrecht auf dem Lagerplatz liegt bei der Bundeslagerleitung. Den Anweisungen der Bundeslagerleitung und ihren beauftragten Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.
  3. Aufsichtspflicht
    Die Aufsichtspflicht für die Teilnehmenden liegt bei den jeweiligen Gruppenleitungen. Sie sind dafür verantwortlich, auf die Einhaltung der Lagerregeln hinzuwirken.
  4. Ruhezeiten
    Die allgemeine Ruhezeit gilt von 23 Uhr bis 7 Uhr.
    Auch wenn sich auf dem Bundeslager ein gewisser nächtlicher Geräuschpegel nicht vollständig vermeiden lässt, tragen wir alle Verantwortung dafür, dass Teilnehmende, Mitarbeitende und Gäste sowie Tiere im angrenzenden Wald schlafen können.
    Gruppen- und Teillagerleitungen sind dafür verantwortlich, die Ruhezeiten durchzusetzen. Wer sich gestört fühlt, meldet das der eigenen Gruppenleitung und trägt den Konflikt nicht direkt aus.
  5. Oasen
    Teilnehmende ab 14 Jahren dürfen Oasen bis 24 Uhr besuchen. Ab 16 Jahren besteht keine zeitliche Begrenzung.
  6. Alkohol
    Wir gehen verantwortungsvoll mit dem Konsum von Alkohol um. Der Ausschank von Alkohol ist nur in den Oasen und dort von 23 Uhr bis 2 bzw. 3 Uhr ausschließlich an Personen über 16 Jahren erlaubt.
    Es dürfen nur Bier, Wein und Schaumwein ausgeschenkt und konsumiert werden. Branntweinhaltige Getränke, Mischgetränke sowie Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 % sind nicht erlaubt.
    Alkohol darf nicht an erkennbar betrunkene Personen oder an Personen ausgeschenkt werden, die nicht verantwortungsbewusst damit umgehen. Die Bundeslagerleitung und ihre Beauftragten dürfen gesetz- oder lagerregelwidrig mitgebrachten Alkohol einziehen und vernichten.
  7. Rauchen
    Das Rauchen ist auf dem Lagerplatz nur in ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. Der Konsum von Cannabis ist verboten.
  8. Umgang mit Feuer
    Feuer dürfen nur an Feuertischen oder in Feuerschalen entzündet werden, nicht in ausgehobenen Feuerstellen. Die Grasnarbe darf nicht verkohlt werden.
    Feuer im Wald, näher als 15 m vom Waldrand sowie in Schlafzelten sind verboten. Offenes Feuer darf niemals unbeaufsichtigt bleiben. Es müssen geeignet Löschmittel (z. B. Wasser) bereitstehen.
  9. Nachhaltigkeit
    Als Pfadfinder*innen achten wir auf Sauberkeit, gehen sorgsam mit den Einrichtungen des Lagerplatzes um, versuchen Müll zu vermeiden, beachten Mülltrennung und gehen verantwortungsvoll und sparsam mit Ressourcen um.
  10. Fahrzeuge auf dem Lagerplatz
    Private Kraftfahrzeuge dürfen den Lagerplatz während des Lagers nicht befahren.
  11. Tiere auf dem Lager
    Aus Sicherheits- und Hygienegründen ist das Mitbringen von Hunden oder anderen Haustieren nicht erwünscht. Ausnahmen sind nur für zentrale Mitarbeitende des Bundeslagers und mit vorheriger Genehmigung durch die Lagerleitung sowie unter bestimmten Auflagen möglich.
  12. Lagerplatzgrenzen
    Die Grenzen des Lagerplatzes sind dem Lagerplan zu entnehmen. Flächen außerhalb des Lagerplatzes unterliegen nicht der Verantwortung des Bundeslagers. Eventuell auftretende Schäden sind nicht durch das Bundeslager abgedeckt.
  13. Baden
    Das öffentliche Freibad am Platz kann kostenlos zu den Öffnungszeiten genutzt werden. Teilnehmende unter 16 Jahren dürfen das Freibad nur unter Aufsicht einer Gruppenleitung besuchen.
  14. Ausnahmen
    Diese Lagerregeln können nicht alle Einzelfälle abdecken. Deshalb kann die Bundeslagerleitung Ausnahmen zulassen oder bei Bedarf weitere Regeln festlegen.
  15. Verstöße
    Verstöße gegen die Bundeslagerregeln können – nach Entscheidung der Bundeslagerleitung – zum Ausschluss vom Bundeslager führen. Straftaten werden zur Anzeige gebracht.
  16. Foto- und Filmaufnahmen
    Foto- oder Filmaufnahmen in Dusch- und Badebereichen sind für alle Anwesenden strengstens untersagt.
    Das Benutzen von Drohnen ist nur dem Medienteam und SOS gestattet.
    Während des Bundeslagers wird ein entsprechend gekennzeichnetes Medienteam Foto- und Filmaufnahmen machen. Diese sind zur Dokumentation sowie zur internen und externen Berichterstattung. Bitte teilt dem Medienteam direkt mit, falls ihr nicht aufgenommen werden möchtet.
    Beschlossen durch Bundeslagerleitung

Beschlossen durch die Bundeslagerleitung

Download: Hier könnt ihr die Lagerregeln auch gesammelt herunterladen: Lagerregeln.

Englisch: Auf die Übersetzung für internationale Gäste, könnt ihr hier zugreifen: Lagerregeln (englisch)

Ergänzender Hinweis zu Punkt 13: Das Freibad wird auch während des Bundeslagers von Menschen aus der Umgebung genutzt – es gibt also keine Einlassgarantie. Mehr zum Schwimmbad liest du unter Programm.